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Merkmale
Beschreibung
Hundestrand Usedom, wir haben die Strände zum laufen und relaxen mit Vierbeiner gefunden. Urlaubsziel an der Ostsee!
An der Küste von Achterwasser und der Ostsee können Sie in den ehemaligen Fischerdörfern einen erholsamen Urlaub fernab vom Massentourismus verbringen. Der Hund wir sich in der Mitte von Usedom wohlfühlen, da es sehr viele schöne Hundestrände gibt. An den Stränden laden die Strandkörbe zum relaxen ein.
Hier können Sie nach Ferienhäusern mit Hund suchen.
Sie können mit Ihrem Hund Urlaub in den kleinen Dörfern Zempin, Koserow, Loddin oder Ückeritz verbringen. An den Bernsteinbädern finden Sie noch die gemütlichen reetgedeckten Häuser und sehr viel Natur.
Interessantes für Hundebesitzer
Am Seebad Zempin finden Sie den Hundestrand am Ende vom Campingplatz. Von der Seestraße sind es nur ein paar Meter zu Fuß. Hundekotbeutelspender sind aufgestellt. Am Ende vom Möwenweg ist der Hundestrand ebenso ausgeschildert.
Einen weiteren Hundestrand finden Sie in Koserow Richtung Zempin zwischen den Strandabgängen 6H1 und 6I, der Hundestrand ist ebenso ausgeschildert.
Gleich drei ausgewiesene Hundestrände für den Urlaub mit Hund in Loddin gibt es in Loddin/Ortsteil Kölpinsee. Strandabgänge – 5A Richtung Ückeritz, 5C,5F Richtung Koserow.
In Ückeritz können Sie ebenfalls einen erholsamen Strandurlaub mit dem Hund verbringen, denn es gibt 4 Strandabschnitte die extra für Hunde ausgewiesen wurden- Abschnitt 4A, 4E, 4M, 4ZZ
Hundekotbeutelspender sind entlang der Seebäder aufgestellt.
Im Urlaubsgebiet Usedom gilt die Hundeordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir bitten folgendes zu beachten:
1. Es ist verboten, Hunde ohne Aufsicht frei laufen zu lassen.
2. In geschlossenen Ortschaften müssen Hunde an der Leine geführt werden. Im freien Gelände dürfen Hunde höchstens 50 m unter Aufsicht einer Aufsichtsperson frei laufen gelassen werden.
3. Es ist verboten, Hunde mitzunehmen:
1. in öffentliche Einrichtungen, wie Kirche, Schule, Sporthalle, Kindergarten
2. auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen, mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundestrände
3. bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen 4. bei Messen und Märkten.
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