Autounfall mit Hund – wer zahlt?
Schäden, die durch kreuzendes Wild entstehen, sind ja bekanntlich von der KFZ-Versicherung abgedeckt. Aber wie ist das eigentlich mit Hund? Wer zahlt, wenn ein fremder Hund im Urlaub vor das Auto rennt? Was ist, wenn der Hund nicht haftpflichtversichert ist bzw. der Besitzer nicht auffindbar ist? Wie ist es, wenn der eigene Hund einem Dritten vors Auto läuft? Werden Straßenhunde rechtlich den Wildtieren gleichgestellt?
Autounfall mit Hund: hier zahlt die Haftpflichtversicherung für Hunde!
Rennt der Hund weg und läuft in ein Auto, kann es zu kleineren und größeren Schäden am Auto kommen. Wer kommt dann für diese KFZ-Schäden auf, die durch den Hund entstanden sind? Wenn einem Hundebesitzer der Hund auf die Straße läuft und ein Unfall passiert, dann muss der Hundebesitzer für diese Schäden aufkommen. Hat der Hundehalter eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, dann zahlt die Versicherung für die Schäden am Auto. In diesem Fall haftet also die Hundehaftpflichtversicherung des Hundehalters. Daher wird eine Hundehaftpflichtversicherung auf jeden Fall empfohlen.
Ob Hundehalter oder nicht – ein Blick in die Versicherungspolice ist empfehlenswert!
Vor allem im Ausland, aber auch in Deutschland kann es passieren, dass ein herrenloser Hund vor ein Auto läuft und kleinere oder größere Schäden anrichtet. Welche Versicherung kommt für diese Kosten auf? Ist im KFZ-Versicherungsvertrag hinterlegt, dass nicht nur Wildschäden, sondern auch Tierschäden aller Art abgedeckt sind, dann zahlt hier die KFZ-Versicherung. Ansonsten: Pech gehabt, denn Hund ist nicht gleich Wild.
Daher: Ob Hundebesitzer oder nicht – prüfen Sie Ihren KFZ-Versicherungsvertrag, ob Tierschäden aller Art übernommen werden. Das betrifft die KFZ-Teilkaskoversicherung. Ein Vergleich von verschiedenen KFZ-Versicherungen lohnt sich immer.
KFZ Versicherung
Welche Versicherung zahlt, wenn der Haus- und Hofhund auf einem privaten Grundstück in ein Auto rennt?
Läuft ein Hund auf einem privaten Grundstück ins Auto, dann verletzt der Hundehalter nicht die Aufsichtspflicht. In diesem besonderen Fall übernimmt die Autoversicherung die Schäden.
Fazit von hundeerlaubt.de: Prüfen Sie Ihren Vertrag Ihrer KFZ Versicherung, ob Tierschäden aller Art übernommen werden.
Schreiben Sie uns: Wer hatte schon einmal einen Autounfall mit Hund? Wie ist das mit der Versicherung gelaufen?
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